BPS Brunnen- und Pumpen Service
Eichenweg 8, 47495 Rheinberg
Inhaber: Marco Stanek
Abgrenzung der Vertragsarten
Für den Kauf von Waren über unseren Online-Shop gelten ausschließlich die Regelungen des Teils A (AGB für Kaufverträge).
Für Dienst- und Werkleistungen von BPS Brunnen- und Pumpen Service gelten ausschließlich die Regelungen des Teils B (Werkvertragsbedingungen).
Sofern ein Vertrag sowohl Warenlieferungen als auch Werkleistungen umfasst, gelten die jeweiligen Regelungen nebeneinander, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge, die über den Online-Shop von BPS Brunnen- und Pumpen Service geschlossen werden.
(2) Kunden sind Verbraucher (§ 13 BGB) sowie Unternehmer (§ 14 BGB).
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zustimmen.
BPS Brunnen- und Pumpen Service
Inhaber: Marco Stanek
Eichenweg 8
47495 Rheinberg
Telefon: 0151 40467781
E-Mail: info@brunnenpumpenservice.de
(1) Die Präsentation der Waren im Online-Shop stellt kein bindendes Angebot dar.
(2) Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.
(3) Der Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung per E-Mail zustande.
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. gesetzlicher MwSt., sofern nicht anders ausgewiesen.
(2) Versand- und Verpackungskosten werden gesondert ausgewiesen.
(3) Zölle, Gebühren oder Steuern bei Lieferungen ins Ausland trägt der Kunde.
Vorkasse / Überweisung, PayPal sowie weitere im Shop ausgewiesene Zahlungsarten.
Der Versand erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
Bei Sonder- oder Kundenbestellungen kann eine Anzahlung von 50 % verlangt werden.
Lieferungen erfolgen an die angegebene Adresse.
Lieferzeiten sind unverbindliche Richtwerte.
Teillieferungen sind zulässig, sofern keine Mehrkosten entstehen.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Details ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
(3) Für kundenspezifisch hergestellte oder individuell konfigurierte Waren besteht kein Widerrufsrecht, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Wertersatz ist zu leisten, wenn ein Wertverlust durch nicht notwendigen Umgang entsteht.
Die Ware wird ordnungsgemäß verpackt an den Frachtführer übergeben.
Für Verbraucher geht die Gefahr erst mit Übergabe an den Kunden über.
Transportschäden sind unverzüglich anzuzeigen.
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Verbraucher: 24 Monate.
(3) Unternehmer: 12 Monate.
(4) Bei Gebrauchtwaren kann die Gewährleistung verkürzt werden.
Installation und Betrieb ausschließlich gemäß Herstellerangaben.
Elektrische Arbeiten nur durch Fachpersonal.
Keine Haftung bei Fehlbedienung, Trockenlauf, Frost, Überspannung oder Fremdeingriffen.
Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Produkthaftung bleibt unberührt.
Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für Unternehmer ist unser Geschäftssitz.
Verbraucher behalten zwingende Schutzrechte.
Unsere Leistungen erfolgen als Werkvertrag.
Geschuldet ist die fachgerechte Ausführung nach den anerkannten Regeln der Technik.
Nicht beauftragte Zusatzleistungen werden gesondert vergütet.
Der Auftraggeber stellt bauseits Zugang, Energie, Wasser und erforderliche Informationen bereit.
Unterbleibt dies, dürfen entstehende Mehrkosten berechnet werden.
Ist eine Leistung aus nicht vorhersehbaren, nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht oder nur teilweise ausführbar, dürfen Anfahrt, Arbeitszeit, Geräte- und Materialaufwand abgerechnet werden.
Ein Anspruch auf kostenfreie Wiederholung besteht nicht.
Abweichende Wünsche gelten als Nachträge.
Notmaßnahmen dürfen zur Schadenvermeidung auch ohne Freigabe ausgeführt werden.
Nicht enthaltene Zusatzkosten (z. B. Mietmaschinen, Kräne, Saugbagger, Entsorgung, Genehmigungen) werden weiterberechnet.
Fahrtkosten werden fahrzeugbezogen berechnet (z. B. Transporter, Geländewagen, Anhänger).
Bei mehreren Fahrzeugen oder Anhängern erfolgt eine getrennte Abrechnung je Einheit.
Strom, Wasser und Medien sind bauseits bereitzustellen.
Eigene Aggregate oder Versorgungsfahrzeuge werden gesondert berechnet.
Leistungsmessungen wie Durchfluss-, Druck-, Förder- oder Kameramessungen können Bestandteil der beauftragten Werkleistung sein oder gesondert vereinbart werden.
Sie dienen der technischen Beurteilung und Dokumentation und stellen keine Garantie für bestimmte Fördermengen, Druckverhältnisse, Zustände oder zukünftige Betriebsergebnisse dar.
Wasserproben, Laboranalysen und hygienische Untersuchungen werden nur durchgeführt, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder aus behördlichen, betrieblichen oder dokumentatorischen Gründen erforderlich wird (z. B. bei Trinkwasserbrunnen, Wasserwerken oder Vor- und Nachuntersuchungen).
Der Umfang stellt keine vollständige Trinkwasseranalyse dar, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Sicherheits-, Umluft-, Gas- oder Sauerstoffmessungen (z. B. mittels Dräger-Messgeräten) erfolgen ausschließlich zum Eigenschutz und zur Arbeitssicherheit unserer Mitarbeiter.
Diese Messungen sind keine geschuldete Werkleistung, stellen keine Freigabe oder Garantie für eine dauerhaft sichere Atmosphäre dar und werden – sofern sie zusätzlichen Aufwand verursachen – gesondert berechnet.
Kamerabefahrungen erfolgen unter den zum Zeitpunkt der Ausführung vorhandenen technischen und hydraulischen Bedingungen.
Bei zeitgleichem Pumpenausbau, Pumpbetrieb, Brunnenregenerierungen, Spülungen oder bei Schwebstoffen, Trübungen oder Sedimentaufwirbelungen kann die Sicht eingeschränkt sein.
Eingeschränkte Sichtverhältnisse stellen keinen Mangel der Kamerabefahrung dar, sofern diese fachgerecht durchgeführt wurde.
Ist zur Verbesserung der Sicht ein Absetzen der Schwebstoffe, der Einsatz einer Begleitpumpe, eine zusätzliche Spülung oder eine erneute Kamerabefahrung an einem Folgetag erforderlich, handelt es sich um eine gesondert zu vergütende Zusatzleistung.
Ein Anspruch auf kostenlose Wiederholung besteht nicht, sofern die eingeschränkte Sicht nicht von uns zu vertreten ist.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns vor Beginn der Arbeiten über bekannte oder vermutete Kontaminationen des Wassers oder der Anlage zu informieren.
Hierzu zählen insbesondere chemische Verunreinigungen, bakterielle Belastungen (z. B. E. coli), Altlasten, Industriechemikalien, Gülle-, Abwasser- oder Oberflächenwassereinträge.
Werden während der Arbeiten unerwartete oder zuvor nicht mitgeteilte Kontaminationen festgestellt oder besteht ein begründeter Verdacht auf eine Gesundheits- oder Umweltgefährdung, sind wir berechtigt, die Arbeiten unverzüglich zu unterbrechen oder abzubrechen.
Erforderliche Maßnahmen zum Schutz von Personen, zur Sicherung der Anlage, zur Dekontamination, Desinfektion, Reinigung, Entsorgung von kontaminiertem Wasser oder Material, zum Einsatz von Schutzausrüstung, Spezialtechnik oder Fremdfirmen sind nicht Bestandteil der geschuldeten Werkleistung und werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
Dies gilt unabhängig davon, ob die Kontamination dem Auftraggeber bekannt oder unbekannt war.
Eine Haftung für Verzögerungen oder Mehraufwände besteht nicht, sofern keine Pflichtverletzung unsererseits vorliegt.
Behördliche Anzeigen oder Freigaben obliegen dem Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Ableitung, Genehmigung und Entsorgung erfolgen bauseits.
Kosten werden weiterberechnet.
Die Abnahme erfolgt schriftlich, durch Nutzung sofern keine wesentlichen Mängel angezeigt wurden, oder durch Zahlung der Schlussrechnung.
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Keine Gewähr bei Fehlbedienung, Verschleiß, Frost, Überspannung oder Fremdeingriffen.
Arbeiten an bestehenden oder älteren Anlagen erfolgen auf Risiko des Auftraggebers, soweit diese Anlagen nicht von uns errichtet wurden oder ihr Zustand alters- oder nutzungsbedingt beeinträchtigt ist.
Verdeckte Mängel, Korrosion, Materialermüdung oder Undichtigkeiten, die vorab nicht erkennbar waren, stellen keinen Mangel unserer Werkleistung dar, sofern keine Pflichtverletzung unsererseits vorliegt.
Zusätzliche Instandsetzungen oder Austauschmaßnahmen sind gesondert zu vergüten.
Foto- und Videoaufnahmen dürfen zur Dokumentation erstellt werden.
Herausgabe nur nach Vereinbarung.
Bei Kündigung behalten wir Anspruch auf Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.
Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Personenschäden.
Im Übrigen Haftung nur für den typischen, vorhersehbaren Schaden.
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand für Unternehmer ist unser Geschäftssitz.
Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.